BAYROL Puripool® Super – Schützen Sie Ihren Pool während der Wintermonate effektiv vor Algen, Kalk und Schmutzablagerungen! Einfach anzuwenden und erleichtert die Frühjahrsreinigung deutlich.
Funktion des Produkts: Algenverhütung
Puripool® Super ist eine chlorstabile, schaumfreie Flüssigkeit, die während der Überwinterung Algenwachstum, Kalk- und sonstige Schmutzablagerungen im Pool verhindert. So wird die Reinigung im Frühjahr wesentlich erleichtert.
Gebrauchsanleitung:
- Poolwasser darf beim Einwintern nicht wärmer als 15 °C sein.
- Schwimmbecken reinigen und Filter entkalken.
- pH-Wert mit BAYROL-Teststreifen oder Pooltester prüfen und bei Bedarf auf 7,0–7,4 einstellen.
- Stoßchlorung mit Chlorifix®, Chloriklar® oder Chloryte® durchführen und Filteranlage rückspülen.
- Filteranlage abstellen und 500 ml Puripool® Super pro 10 m³ an verschiedenen Stellen direkt ins Becken geben.
Produktbeschreibung:
- Flüssiges, chlorstabiles Konzentrat
- Enthält: Polymer aus N-Methylmethanamin mit (Chlormethyl)oxiran (170 mg/g)
- Kompatibel mit allen Desinfektionsmethoden und Filterarten
- Gebindegrößen: 1 L / 3 L
Produktvorteile:
- Erleichtert die Inbetriebnahme im Frühjahr
- Verhindert Algenwachstum während der Überwinterung (patentierte Formel)
- Schützt vor Kalk- und sonstigen Schmutzablagerungen
- Schaumfreies Konzentrat
- Enthält keine Schwermetalle
- pH-neutral
Nützliche Informationen:
- Filtertyp: Alle
- Größe: Alle
- Wohin: Ins Wasser
- Wann: Bei Saisonende
- Empfohlene Dosierung: 500 ml pro 10 m³
Anwendungsempfehlung:
Wasserspiegel bei Stilllegung unter die Düsen absenken und Außenrohrleitungen entleeren. Eispuffer zur Druckausgleich ins Becken legen. Nach Zugabe von Puripool® Super kann weiterhin gebadet werden.
Wichtige Hinweise:
Chemikalien niemals mit anderen Chemikalien mischen, weder in fester Form noch in konzentrierter Lösung! Nach der Entleerung im Frühjahr verbleibende Kalkablagerungen sofort mit viel Wasser abspritzen. Puripool® Super verhindert nicht das Einfrieren des Wassers. Produkt und behandeltes Poolwasser dürfen nicht in Grund- oder Oberflächengewässer gelangen.